Rehasport

Bleiben Sie fit oder werden Sie es

Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behinderten–sportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.

Die Verordnung vom Arzt muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Wie komme ich zum Rehasport?

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unserer Trainingsstätte

In 4 Schritten zum Rehasport

  • Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen Rehasport verordnet, bitten Sie ihn, das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen
  • Die ausgefüllte Verordnung über Rehasport bei der Krankenkasse einreichen und Kostenübernahme abwarten.
  • Terminvereinbarung, wenn Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
  • Teilnahme am Rehasport

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